Finanzielle Fördermöglichkeiten
Berufliche Weiterbildung wird vom Staat gefördert!
Je nachdem in welchem Bundesland Sie leben, haben Sie die Möglichkeit, sogenannte Förderprogramme in Anspruch zu nehmen. Die Höhe der Förderung beträgt meistens 50 % der Gesamtausgaben der Weiterbildungsmaßnahme (maximal 500 -1500 Euro je Bildungsscheck).
In der Regel muss erst die Förderung beantragt werden und dann erst darf die Anmeldung zur Weiterbildung erfolgen!
Wenn Ihnen ein Bildungsgutschein o. ä. ausgestellt wurde, dann machen Sie von diesem bitte eine Fotokopie.
Das Original senden Sie uns bitte zeitnah auf postalischem Wege an:
GKM - Institut für Gesundheitspsychologie
Am Derkmannsstück 43
58239 Schwerte
info@gkm-institut.de
Informationen zu den Förderungsmöglichkeiten Ihres Bundeslandes finden Sie unter:
Baden-Württemberg: https://www.fortbildung-bw.de/fuer-anbieter/foerderung/
Berlin:
Brandenburg: https://www.weiterbildung-brandenburg.de
Hamburg: https://www.zwei-p.org/weiterbildungsbonus/
Nordrhein-Westfalen: Der Bildungscheck: https://www.mags.nrw/bildungsscheck
Rheinland-Pfalz: Der Qualicheck. https://www.berufliche-weiterbildung.rlp.de/foerderprogramm-qualischeck/antragstellung Das GKM-Institut ist als Weiterbildungsinstitut in Rheinland-Pfalz anerkannt.
Sachsen: https://www.sab.sachsen.de/berufliche-weiterbildung-individuell-berufsbezogene-weiterbildung
Sachsen-Anhalt: https://www.ib-sachsen-anhalt.de/privatpersonen/weiterbilden/weiterbildung-individuell
Schleswig-Holstein: https://www.ib-sh.de/produkt/landesprogramm-arbeit-aktion-e2-weiterbildungsbonus-pro/
Thüringen: https://www.aw-landesverwaltungsamt.thueringen.de/foerderung
KOMPASS - Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige
KOMPASS richtet sich an Solo-Selbstständige mit Wohnsitz und Tätigkeit in Deutschland, die seit mindestens zwei Jahren am Markt tätig sind, maximal ein Vollzeitäquivalent an Mitarbeitenden beschäftigen und ihre Selbstständigkeit im Haupterwerb betreiben.
Gefördert werden Qualifizierungen mit einer Mindestdauer von 20 Stunden, die innerhalb von sechs Monaten abgeschlossen sein müssen. Was gefördert wird, ist vom individuellen Bedarf der Solo-Selbstständigen abhängig. Dies können betriebswirtschaftliche Kenntnisse, digitale Fähigkeiten und methodisches Wissen oder berufsspezifische fachliche Kompetenzen sein. Den geeigneten Anbieter und die passende Qualifizierung wählen die Solo-Selbstständigen mit Unterstützung der KOMPASS-Anlaufstellen.
Interessierte Solo-Selbstständige können sich an eine der bundesweit tätigen KOMPASS-Anlaufstellen wenden und sich in einem kostenlosen Erstberatungsgespräch zu für sie passenden Qualifizierungen beraten lassen. Weitere Informationen zum Programm und Antworten auf häufig gestellte Fragen finden sich im Dokument „FAQ für Solo-Selbstständige“.
https://www.esf.de/portal/DE/ESF-Plus-2021-2027/Foerderprogramme/bmas/kompass.html
Förderdatenbank des Bundes.
Hier erhalten Sie einen Überblick über Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union:
https://www.foerderdatenbank.de/FDB/DE/Foerderprogramme/foerderprogramme.html
Bildungsurlaub
Hessen: Sie können Bildungsurlaub als Arbeitnehmer*in beantragen unter (ganz nach unten scollen):
https://www.aewb-nds.de/bildungsurlaub/informationen-fuer-arbeitnehmende/
NRW: Wir sind als Bildungsanbieter in NRW anerkannt!
Die GKM-Akademie ist QM-testiert nach LQW .